Makabres Verbot für Kannibalen
Es ist polizeilich untersagt,
dass man des Königs Magd,
ungefragt
und ungekocht vom Knochen nagt.
(RG1022-020118)
und hier auch noch zum Hören für die Öhren:
Es ist polizeilich untersagt,
dass man des Königs Magd,
ungefragt
und ungekocht vom Knochen nagt.
(RG1022-020118)
und hier auch noch zum Hören für die Öhren: