Besuchsverbot

Besuchsverbot

Ein Weihnachtsmann, dies sei gesagt,
wurde grade angeklagt.
Es gab da wohl eine Empörung,
und zwar wegen Ruhestörung.
Selig träumend in der Nacht,
wurd´ wer um den Schlaf gebracht.
Poltern, klonkern und ein Schaben,
ein Ächzen wie im Schützengraben,
und obendrein zu guter letzt,
wurde noch ein Dach zerfetzt.
Der Beklagte, das sei klar,
tue sowas jedes Jahr.
Nur diesmal reicht´s, denn sicher sei,
mit durch den Schornstein ist´s vorbei.
Auch die Kleider des Vollbärtigen,
man sollt sich´s vergegenwärtigen,
entsprechen nicht der heutigen Zeit,
was auch nach Bestrafung schreit.
„Der alte Mann muß sich rasieren,
vom Anputz modern ausstaffieren,
in Zukunft mit dem Auto tingeln
und freundlich an der Haustür klingeln.“
So der Spruch von dem Gericht
und hier endet das Gedicht.
(RG1353-091020)

und hier auch noch zum Hören für die Öhren: